Hallo zusammen,
ich bin neu im GBA und stehe nun vor folgendem Problem: Vor einigen Jahren wurde eine Zwangssicherungshypothek im GB eingetragen, allerdings ohne Gläubiger. Das Fehlen ist bislang nicht aufgefallen. Die einzutragende Gläubigerin war eine natürliche Person, die zwischenzeitlich verstorben ist, Erben sind nicht bekannt.
Nach meinen Recherchen wäre die Hypothek als unzulässige Eintragung von Amts wegen zu löschen - eine vorherige Anhörung der Gläubigerin ist mangels bekannter Rechtsnachfolger allerdings nicht möglich. Wäre eine Löschung von Amts wegen und Neueintragung aus eurer Sicht möglich? Zwischeneintragungen sind zum Glück bislang nicht erfolgt.
Viele Grüße
Sonnenschein