Guten Morgen,
Ich soll eine Dienstbakeit für Telekommunikationsanlagen eintragen. Inhalt der Dienstbarkeit ist:
1. Absatz: Telekommukationslinien für Brechtigte und ihren etwaigen Rechtnachfolgern zum Zwecke der Verlegung, Unterhaltung, Belassung, Betrieb, beaufsichtugng und Erneuerung.
2. Absatz: Verlauf der Leitungen und Standort evt. Nebenanlagen( keine Nebenanlagen in Absatz 1 erwähnt) bestimmt der Berechtigte nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB im Rahmend er Flurstücksgrenzen.
Ausübungsbereich der bpD ist somit das gesamte Flurstück.
3. Absatz : Vormerkung für Brechtigung mit Dirttwirkung für den Fall dass eine Rechtsnachfolgerin oder ein Dritter den vertrag übernimmt.
Folgende Fragen bzw. Probleme:
Abs. 1 Rechtnachfolger ist nicht möglich
Abs. 2 als Inhalt so zulässig?
Abs. 3 geht Vormekrugn für Rechtsnachfolger?