Eintragung einer Grunddienstbarkeit für WEG-Serie

  • Eine Grunddienstbarkeit soll zugunsten eines Grundstücks eingetragen werden, welches in Wohnungseigentum aufgeteilt ist.

    Da die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten eines einzelnen Wohnungseigentums möglich ist, sollte auch die Eintragung zugunsten aller Grundbuchstellen aus der entsprechenden Serie möglich sein.

    Liege ich hier richtig?

    Wenn ja: ist ein Berechtigungsverhältnis anzugeben und einzutragen? Mit welchem Text wird die Grunddienstbarkeit eingetragen? Sind die jeweiligen anderen Blätter zu vermerken (ähnlich wie bei einer Gesamthaft)?

  • Eine Grunddienstbarkeit soll zugunsten eines Grundstücks eingetragen werden, welches in Wohnungseigentum aufgeteilt ist.

    "Grunddienstbarkeit (...) für den jeweiligen Eigentümer von Grundstück Fl.Nr. ... Gem. ...; gemäß Bewilligung ...; eingetragen am ..."

    Mehr ist nicht nötig; Schöner/Stöber Rn 1123

  • z. B. in Abwandlung von 45:
    "Grunddienstbarkeit (...) für den jeweiligen Eigentümer von Grundstück Fl.Nr. ... Gem. … (eingetragen in den Blättern WEG 1 bis WEG x); gemäß Bewilligung ...; eingetragen am ..."

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!