Eine Grunddienstbarkeit soll zugunsten eines Grundstücks eingetragen werden, welches in Wohnungseigentum aufgeteilt ist.
Da die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten eines einzelnen Wohnungseigentums möglich ist, sollte auch die Eintragung zugunsten aller Grundbuchstellen aus der entsprechenden Serie möglich sein.
Liege ich hier richtig?
Wenn ja: ist ein Berechtigungsverhältnis anzugeben und einzutragen? Mit welchem Text wird die Grunddienstbarkeit eingetragen? Sind die jeweiligen anderen Blätter zu vermerken (ähnlich wie bei einer Gesamthaft)?