Miteigentumsanteil in ndl. Gütergemeinschaft wurde irrtümlich belastet

  • Hallo,
    nach einigen Recherchen und Rücksprache mit Kollegen konnte ich leider bisher noch keine Lösung für mein Problem finden. Deshalb erhoffe ich mir hier eine Hilfestellung ;) Hier der problematische Sachverhalt:

    Im Grundbuch eingetragene Eigentümer sind Frau (F) und Mann (M) in niederländischer Gütergemeinschaft.

    Eingetragen in Abt. II:
    Nur lastend auf dem Anteil des M:
    Veräußerungsverbot gemäß § 111h Abs. 1 S. 1 Stopp i. V. m. § 136 BGB. Eingetragen aufgrund Ersuchen der Staatsanwaltschaft X.

    Eingetragen in Abt. III:
    Nur lastend auf dem Anteil des M:
    Sicherungshypothek für das Land XY (Justizfiskus), vertreten durch die Staatsanwaltschaft X. Eingetragen aufgrund Ersuchen der Staatsanwaltschaft X.

    Im Rang vor der obigen Sicherungshypothek sind noch ein paar weitere Rechte in Abt. III eingetragen, die jedoch an dieser Stelle nicht weiter von Bedeutung sein dürften.

    So, nun zu dem eigentlichen Problem... bisher hatte niemand bemerkt, dass man den Anteil des M an der niederländischen Gütergemeinschaft nicht hätte isoliert belasten können. Die Eintragungen sind damit ja offensichtlich fehlerhaft erfolgt.
    Ein Titel bzw. Ersuchen gegen beide Eheleute der niederländischen Gütergemeinschaft lag nicht vor.

    Aufgefallen ist der Fehler nun, weil durch einen Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt wurde.
    Der Kollege aus dem Zwangsversteigerungsgericht hat mich in diesem Zuge auf den Fehler hingewiesen. Nun versuche ich seit einigen Tagen herauszufinden, wie man den Fehler wieder behoben bekommt. :gruebel: :confused:

    Kommt die Eintragung eines Amtswiderspruches in Betracht?
    Oder muss die Eintragung gar von Amts wegen gelöscht werden?
    Ich komme in meinen Recherchen leider überhaupt nicht weiter. Es wäre super, wenn ihr Ideen habt, wie ich hier vorgehen könnte!?
    Ich bitte um Mithilfe!

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