Der geschäftsfähige Betreute hat einem Bekannten - ohne Wissen des Betreuers - eine Generalvollmacht erteilt.
Zwei Wochen später hat der Betreute selbst die Vollmacht wieder ordnungsgemäß widerrufen.
Der Bekannte weigert sich aber, die Vollmachtsurkunde herauszugeben.
Wie kommt der Betreuer jetzt am schnellsten an die Vollmachtsurkunde ?
Durch Klage auf Herausgabe der Vollmachtsurkunde oder Antrag auf Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde ?