NRW, Vollübertragung der Registersachen auf den Rechtspfleger

  • Die Politik spielte mit dem Gedanken einer Vollübertragung. Vor einigen Monaten wurde eine Meinungsäußerung über die Gruppenleitung bei den Registerrechtspflegern erfragt. Insgesamt gab es in den Bezirken bei den Rechtspflegern wohl ein heterogenes Meinungsbild. Seit längerer Zeit habe ich nichts mehr gehört.

    Weiß jemand etwas über den Sachstand dieses Themas?

  • Ich finde, dass allein aus Kostengründen, eine Übertragung auf den Rechtspfleger hätte erfolgen müssen. Andere Bundesländer haben das auch hinbekommen.
    Da wir Satzungen/Satzungsänderungen schon bei Vereinen und Genossenschaften prüfen müssen, würde die Einarbeitung auch nicht so schwerfallen.
    Ich wage zu behaupten, dass ein neuer Richter mehr Schwierigkeiten in der Einarbeitung hat.

  • Früher habe ich gedacht, wir könnten unseren Status verbessern, wenn wir weitere richterliche Aufgaben wahrnehmen. Inzwischen denke ich, dass sich durch die Übertragung die Wertigkeit der Aufgabe ändert. Im Ergebnis nehmen wir immer schwierigere Aufgaben wahr und viele von uns bleiben trotzdem bei A10 kleben.

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