Hallo,
auf Antrag eines Miterben habe ich die Teilungsversteigerung eines Grundstücks mit 9 Antragsgegnern angeordnet. Bei der Zustellung des Anordnungsbeschlusses hat sich herausgestellt, dass von den Antragsgegnern zwei bereits Monate bzw. Jahre vor Anordnungsbeschluss verstorben sind. Der Antragsteller beantragt seither immer wieder Fristverlängerung um Nachweise vorzulegen über die Erbfolge nach diesen zwei Antragsgegnern. Dies habe ich ihm bisher gewährt. Jetzt kommen mir aber Bedenken.
1) Da diese Antragsgegner bereits vor dem Anordnungsbeschluss verstorben sind, könnte doch ein Hindernis nach §§ 181, 28 ZVG vorliegen und zwar ein nicht beseitigbares, so dass das Verfahren aufgehoben werden müsste ?
2) Oder sollte ich dem Antragsgegner doch noch einmal Fristverlängerung gewähren ? Gerade in Corona-Zeiten, weil es in einem Fall um einen Todesfall in Paraguay geht ?
Wie seht Ihr das ?