Hallo liebe Kollegen,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe zur Lösung folgender
Problematik:
Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer AV zur
Bearbeitung vor.
Erwerber sind x (spanischer und kolumbianischer
Staatsangehöriger) und y (kolumbianische Staats-
angehörige).
Aus der notariellen Urkunde geht hervor, dass die
Ehe in Kolumbien geschlossen wurde.
Die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen und keine
Rechtswahl getroffen.
Weiter geht aus der notariellen Urkunde hervor, dass die
Eheleute die Auffassung vertreten, dass die güterrechtlichen
Wirkungen der Ehe dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen, da der erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt
nach der Eheschließung in Deutschland war und ist.
Eine Rechtswahl des deutschen Rechts wollen die Eheleute
nicht.
Die Auflassungsvormerkung soll für x und y zu je 1/2 Anteil
eingetragen werden.
Ist dies möglich?