Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Mein Flurstück 1 war ursprünglich mit folgendem Beschrieb eingetragen : "Musterstraße 16,20,22, Gebäude- und Freifläche; 1/1-Gemeinderecht; reale Wirtsgerechtigkeit; reale Metzgergerechtigkeit"
Jetzt wurde das Flurstück 1 in 3 Flurstücke geteilt: und zwar in
- 1 mit dem Beschrieb: "Musterstraße 16"
- 1/1 mit dem Beschrieb: "Musterstraße 20"
- 1/2 mit dem Beschrieb: "Musterstraße 22"
und unter dieser Auflistung aller Flurstücke wurden die Rechte: "1/1-Gemeinderecht; reale Wirtsgerechtigkeit, reale Metzgergerechtigkeit" einmal vorgetragen.
Grundsätzlich wurde mir gesagt, dass solche alten Rechten immer am Hausflurtück bestehen bleiben. Das Problem hier ist jetzt allerdings, dass ich drei einzelne Hausflurstücke habe.
Die drei Flurstücke sollen jetzt auch an verschiedene Käufer verkauft werden.
Jetzt ist die Frage an welchem Flurstück sollen die Rechte bestehen bleiben?
Das ich zu jedem Flurstück, die alle Rechte vortrage, hätte ich jetzt ausgeschlossen, da ich ja somit die Rechte teile. Allerdings weiß ich nicht, ob das richtig ist.
Darüberhinaus stellt sich mir auch die Frage, ob diese Rechte einzeln mitübereignet werden können?
In meinem Fall soll zusammen mit Flurstück 1/1 auch die reale Wirtsgerechtigkeit übereignet werden.
Ist dies überhaupt möglich? Und wenn ja kann hierfür eine AV eingetragen werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG