Hallo zusammen,
ich habe einen Sachverhalt, bei dem ich einfach nicht weiter komme.
Es handelt sich um einen Übergabevertrag, bei dem die Eigentümer (Eltern) verschiedene Grundstücke an ihre Kinder übertragen haben. Das Ganze wurde gemäß der Urkunde vollzogen und die jeweiligen Erwerber im Grundbuch als neue Eigentümer eingetragen. Nun fällt dem Notar 3 Monate später auf, dass aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen die Urkunde dahingehend falsch war, dass eines der Grundstücke versehentlich an Kind 1 aufgelassen wurde und nicht wie gewollt an Kind 2.
Hierzu reicht er mir einen Nachtragsvermerk gem. § 44a BeurkG ein, in dem er schreibt, dass die Eintragung im Grundbuch materiell-rechtlich unrichtig sei, da Wille der Beteiligten war und ist, dass Kind 2 das Grundstück erhält und das Grundbuch nun dahingehend berichtigt werden soll. Die Berichtigung beantragt er mir aufgrund Bezugnahme auf die Urkunde nebst Nachtragsvermerk.
Hat jemand eine Idee ob das so funktioniert und wenn nein wie das Ganze gelöst werden kann? Mein Bauchgefühl ist eher ungut und alles was ich in der Kommentierung finde, beschreibt nicht eindeutig meinen Fall..
Danke für Eure Hilfe!