Finde gerade in Abteilung II eine Belastung aus dem Jahr 1847 mit dem Oberbegriff "Intabulate" (Der Satz beginnt mit: "Auf dem Stammgrundstück haften folgende Intabulate..."). Weiss zufällig jemand, was das sein könnte?
Weder SuFu noch Guhgl haben weitergeholfen, gefunden hab ich nur ein Buch über preussisches Landrecht, das den Begriff verwendet, aber ohne Erläuterung. Der Inhalt lässt sowohl bpD als auch Gdbk annehmen hier: "Gehen und Karren auf dem Fußsteig von 2 Fuß Breite für sich namentlich A und seine Rechtsnachfolger im Besitz des Wohnhauses Nr. 1 sowie für namentlich B und dessen Rechtsnachfolger".