Hallo,
ich habe immer wieder folgendes Problem:
Ein Rechtsanwalt einer Kanzlei wird beigeordnet. Dann verlässt der beigeordnete Rechtsanwalt die Kanzlei.
Dann will der beigeordnete Rechtsanwalt mit der Sache nichts mehr zu tun haben aus der Begründung heraus, dass das Mandatsverhältnis
nicht mit ihm, sondern mit der Kanzlei bestanden hat und es wären ja auch die Akten noch in der alten Kanzlei etc.
Aber eigentlich dürfte dies doch keine Rolle spielen, da die Beiordnung sich auch auf das Prüfungsverfahren nach § 120 a ZPO erstreckt, oder?
In der Kommentierung wird dies teilweise ein bisschen kompliziert dargestellt, da dann letztlich doch auch noch auf das Mandatsverhältnis abgestellt wird...