Hallo, alle zusammen, ich muss zum ersten Mal ein neues Erbbaurecht anlegen und habe hierzu noch folgende 2 Fragen:
1. Zum Thema "Bauwerk", das bereits auf dem Grundstück vorhanden ist, wird Folgendes vereinbart:"Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf dem Erbbaugelände eine Einrichtung, Büroeinrichtung, Lagerstätte oder sonstiges zu betreiben..."
Mir sind die Formulierungen "Einrichtung" und "oder sonstiges" zu unbestimmt. Was meint ihr dazu?
2. Zum Themea "Erbbauzins" wird Folgendes vereinbart:
"Für die Einräumung des Erbbaurechts hat der Erbbauberechtigte spätestens vom 01.10.2022 an auf die Dauer des Erbbaurechts einen monatlichen Erbbauzins in Höhe von 1.000,00 EUR zu zahlen, erstmals an dem auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen folgenden Monatsersten."
Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und muss von dem Erbbauberechtigten vorab instandgesetzt werden, so dass der Erbbauzins wohl erst nach Fertigstellung dieser Arbeiten gezahlt werden soll. Aber ist der nicht eindeutig festgelegte Beginn des Erbbauzinses so eintragungsfähig?
Viele Dank schon mal für eure Meinungen!