Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe
Ich habe einen Beschluss zur Vollstreckung bekommen. Der Beschluss ist 3 Tage alt.
Die Strafe war zurückgestellt worden, jetzt ist diese Zurückstellung jedoch widerrufen.
Dieser Widerrufsbeschluss muss doch rechtskräftig sein, damit ich weiter vollstrecken kann, oder?
Er wurde jedoch nur formlos an den VU übersandt. Eine RMB war nicht enthalten.
Kann ich jetzt bereits vollstrecken? Wenn ja, muss ich nochmals zum Strafantritt laden oder kann ich direkt Haftbefehl erlassen?