Guten Abend,
Ich habe nach einem Vergleichsbeschluss folgendes Problem:
Die außergerichtliche Geschäftsgebühr, entstanden im Februar 2020 war mit 19 % Umsatzsteuer zu veranschlagen.
Der Prozess endete durch Vergleich in dem unter anderem festgesetzt wurde: "zuzüglich vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 1,3 Gebühr nebst pauschalen Umsatzsteuer aus dem Vergleichsbetrag." Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/3 und die Beklagten samtverbindlich 1/3. Der Beschluss des Gerichts ist vom Dezember 2020.
Nun habe ich den Kostenausgleichsantrag zu stellen. Die Beklagtenseite hat ein Drittel der Gebühren zu tragen. Die Geschäftsgebühr in meiner Rechnung an den Mandanten habe ich mit 19 % Umsatzsteuer auszuweisen. Im Kostenausgleichsantrag wird dies so nicht berücksichtigt.
Was kann ich tun? Vielen Dank!