Hallo !
Ich habe eine Verurteilte, die in Koblenz wohnt und nach Aktenlage nunmehr zur Ersatzfreiheitsstrafe zu laden ist.
Jetzt die Frage an die Kollegen in Rheinland-Pfalz :
Was darf dort aktuell vollstreckt werden ?
Ersatzfreiheitsstrafen Erzwingungshaft, Ordnungshaft ?
Freiheitstrafen ?
Ich bitte insoweit um kurze Mitteilung, da die Lage in den anderen Ländern, nicht bekannt ist.
Zu Info :
In Niedersachsen, darf bei Männern wieder uneingeschränkt vollstreckt werden.
Bei Frauen gilt für EFS, EH & OH noch eine Sperrfrist bis zum 31.01.2021.
Gruß aus OSnabrück