Hallo,
folgender Fall:
Prozess am LG München. Obsiegende Partei (Klägerin) kommt aus Kassel, deren Anwalt aus Hannover. Dann kann sich die Beklagte nicht darauf berufen, dass die Klägerin einen Anwalt aus dem Bezirk des LG München hätte nehmen müssen, da die andere Partei ortsfremd ist. Sie durfte einen Anwalt aus Kassel beauftragen.
Sie darf doch dann aber auch einen Anwalt aus Hannover mandatieren, wenn der nicht mehr Reisekilometer geltend macht, als Kassel. So kannte ich es bisher immer. Aber wo steht das?
Vielen Dank!