Liebe Gemeinde,
die Pachtzinsen wurde wegen Umgewißheit über den Gläubiger hinterlegt. Mittlerweile wurde die Zwangsverwaltung angeordnet. Hat der Zwangsverwalter nunmehr Zugriff auf die hinterlegte Pacht, so dass er die Herausgabe beantragen kann. Hierüber gibt die Kommentierung oder Rechtsprechung leider keine Auskunft! Was meint Ihr?
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