Hallo,
Nachdem bereits zwei mündliche Behandlungstermine stattgefunden haben, bestellt der Richter einen Sachverständigen zu einem Ortstermin, ca. 600 km vom Verhandlungsort entfernt. Geladen war nicht nur die Parteien, sondern auch die Anwälte.
Den Termin konnte ich nicht wahrnehmen und die Mandantschaft hat einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung des Ortstermins beauftragt. Dieser hat seine Tätigkeit der Mandantschaft in Rechnung gestellt. Erspart wurden meine Fahrtkosten. Kann für diesen Terminsvertreter (billiger als Fahrtkosten,Abwesenheitsentgelt und Hotel) im Kostenfestsetzungsantrag eine Terminsgebühr beantragt werden, wenn bereits Terminsgebühren wegen der Wahrnehmung bei Gericht stattgefunden haben? Ansonsten bleibt die Mandantschaft auf den Kosten sitzen, obwohl sie obsiegte.
Vielen Dank!