XNP, das neue XNotar, ist derzeit leider funktionsunfähig.
Wie ist die Ersatzeinreichung in NRW geregelt?
Nahe läge ein Antrag nach § 9 Abs. 2 RegisterVO NRW; aber § 6 S. 3 scheint dessen Anwendbarkeit auf das Handelsregisterverfahren ja auszuschließen.
Für Einschätzungen dankbar!