Folgender Fall:
Grundstückseigentümer sind demente Mutter M sowie Kinder K1 und K2. K1 ist Betreuer mit der Befreiung von den üblichen Sachen, weil Sohn; K2 ist Ersatzbetreuerin.
Versorger Stadtwerke GmbH verlangt beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) und beruft sich auf einen Vertrag, der ihr einen Anspruch gewähre. K1 und K2 haben als Miteigentümer schon bewilligt.
Jetzt soll ich die Genehmigung einholen. Wie läuft das praktisch? § 181 BGB liegt ja nicht vor, weil "gleichgerichtetes Handeln", ebensowenig dann natürlich 1795.
Antrag auf Genehmigung Betreuungsgericht.
Ich schicke:
Unterschriftsbeglaubigte Dienstbarkeit von K1 im Namen von M als Betreuer, unter Beifügung des Betreuerausweises und
Stellungnahme des Versorgers bzw. Aufforderung.
WIe intensiv wird so etwas geprüft? Lässt man es auf eine Klage des Versorgers ankommen ("es könnte ja sein, dass deren Anspruch gar nicht besteht..."); wird berücksichtigt, dass K1 und K2 ja auch schon ihre eigenen Interessen "beeinträchtigt" haben durch ihrerseitige Bewilligung?
Wie soll ich das am besten vorlegen? Soll ich K2 vorsorglich auch Stellungnahme abgeben lassen?
Danke für Praktikertipps.