Laut Kaufvertrag sind die Erwerber X und Y türkische Staatsangehörige und im gesetzlichen Güterstand nach türkischem Recht verheiratet.
Sie erwerben zu je 1/2 Anteil.
Für Ehegatten die in einem türkischen Güterstand leben ist für den Erwerb einer in Deutschland belegenen Immobilie deutsches Recht anwendbar.
Kann ich X und Y zu je 1/2 Anteil im Grundbuch als Eigentümer eintragen oder müssen sie im Kaufvertrag für den Erwerb eine Rechtswahl treffen?