Türkisches Güterrecht

  • Laut Kaufvertrag sind die Erwerber X und Y türkische Staatsangehörige und im gesetzlichen Güterstand nach türkischem Recht verheiratet.

    Sie erwerben zu je 1/2 Anteil.

    Für Ehegatten die in einem türkischen Güterstand leben ist für den Erwerb einer in Deutschland belegenen Immobilie deutsches Recht anwendbar.

    Kann ich X und Y zu je 1/2 Anteil im Grundbuch als Eigentümer eintragen oder müssen sie im Kaufvertrag für den Erwerb eine Rechtswahl treffen?

  • Laut Kaufvertrag sind die Erwerber X und Y türkische Staatsangehörige und im gesetzlichen Güterstand nach türkischem Recht verheiratet.

    Sie erwerben zu je 1/2 Anteil.

    Für Ehegatten die in einem türkischen Güterstand leben ist für den Erwerb einer in Deutschland belegenen Immobilie deutsches Recht anwendbar.

    Kann ich X und Y zu je 1/2 Anteil im Grundbuch als Eigentümer eintragen oder müssen sie im Kaufvertrag für den Erwerb eine Rechtswahl treffen?

    Manchmal hilft eine kurze Recherche bei der Arbeit:

    OLG Zweibrücken, NJW-RR 2008, 1609; LG Duisburg, RNotZ 2003, 396; Schöner/Stöber, Rn. 3423; Bauer/Schaub, GBO, Einl. K Rn. 418; BeckOK GBO, Internationale Bezüge Rn. 84.42; DNotI-Report 2004, 93.


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