Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Mitgliedern

  • Guten Morgen,

    ich bin in einem Fall etwas verwirrt:
    Ich habe vier Grundbücher, Eigentümer ist verstorben und beerbt worden von A, B, C, D, E und F. Mir wir nun ein Erbauseinandersetzungsvertrag vorgelegt. Grundbuch 1 erhält A, Grundbuch 2 erhält B- soweit alles klar. Grundbuch 3 sollen C und D in Erbengemeinschaft bekommen, Grundbuch 4 sollen E und F in Erbengemeinschaft bekommen. Das geht doch so nicht, oder?? Ich kann doch nicht zwei Erbengemeinschaften, bestehend aus unterschiedlichen Mitgliedern als Erwerber eintragen? Eine Erbteilsübertragung o.ä. würde ja auch nicht zu dem Ergebnis führen??! Die jeweiligen Erwerber könnten Miteigentümer zu Anteile werden, klar...aber so laute die Urkunde nicht...

    Vielen Dank schon mal für Hinweise etc.!!

  • Das siehst Du völlig richtig.

    Nicht einmal eine Abschichtung könnte zu diesem Ergebnis führen, weil auch hier nur eine einzige Erbengemeinschaft mit einem verringerten "Restbestand" an Erben übrig bliebe.

    Es wird also nichts übrig bleiben, als mittels einer Nachtragsbeurkundung entsprechende Miteigentumsanteile an C und D bzw. an E und F aufzulassen.

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