Guten Morgen,
ich bin in einem Fall etwas verwirrt:
Ich habe vier Grundbücher, Eigentümer ist verstorben und beerbt worden von A, B, C, D, E und F. Mir wir nun ein Erbauseinandersetzungsvertrag vorgelegt. Grundbuch 1 erhält A, Grundbuch 2 erhält B- soweit alles klar. Grundbuch 3 sollen C und D in Erbengemeinschaft bekommen, Grundbuch 4 sollen E und F in Erbengemeinschaft bekommen. Das geht doch so nicht, oder?? Ich kann doch nicht zwei Erbengemeinschaften, bestehend aus unterschiedlichen Mitgliedern als Erwerber eintragen? Eine Erbteilsübertragung o.ä. würde ja auch nicht zu dem Ergebnis führen??! Die jeweiligen Erwerber könnten Miteigentümer zu Anteile werden, klar...aber so laute die Urkunde nicht...
Vielen Dank schon mal für Hinweise etc.!!