Hallo,
wenn das OWI Verfahren mit Freispruch endet und die Kosten der Staatskasse auferlegt werden, abgerechnet und auch gezahlt werden, im Berufungsverfahren dann eine andere Kostenentscheidung verkündet wird, wie ist das mit den gezahlten Gebühren.
Ist der Rückforderungsanspruch dann nicht gegen den Betroffenen?
Oder muss der RA zurückzahlen?