Hallo,
folgenden Fall hatte ich noch nicht und wollte euch mal kurz fragen, ob ich irgendetwas beachten muss.
2 WEG Einheiten auf einem Grundstück, bestehend aus 2 Flurstücken. Ein Flürstück soll jetzt abgeschrieben werden. Nach der Flurkarte ist das Flurstück unbebaut. Ich habe die Teilungserklärung eingesehen. Demnach besteht das Sondereigentum der Einheit 1 aus einer Wohnung im Haupthaus und mehreren Gebäuden (Scheunen) und Garagen. Eine der Scheunen steht auf beiden Flurstücken. Anscheinend wurde die Scheune mittlerweile abgerissen.
Was brauche ich alles für Erklärungen, um das Flurstück abzuschreiben?
1. Aufhebung des Sondereigentums an beiden Flurstücken in öffentlich belgaubigter Form? (Mir liegt nur eine Eklärung der Aufhebung des WEG an dem abzuschreibenden Flurstück vor)
2. Teilungsantrag
3. Zustimmung der Berechtigten in Abt. II und III
Eigentümer von beiden Wohneinheiten ist dieselbe Person. Auf dem abzuschreibenden Flurstück soll neues WEG entstehen.
Wie würdet ihr das ganze eintragen? An dem Miteigentumsanteilen ändert sich ja nichts, oder? Nur müsste ich doch vermerken, dass sich das Sondereigentum geändert hat. In beiden Blättern?
Danke vorab schon mal!