Von den Kosten her nicht, vom Inhalt her schon. Die Bank muss keine Rechnung legen über den Inhalt eines Schließfaches und haftet auch nur begrenzt für den Wert des Inhalts. Für den Inhalt des Girokontos haftet sie unbegrenzt und muss darüber auch regelmäßig Rechnung legen.
Aber inhaltlich: ME. ohne Genehmigung. Man - und irgendwann auch der BGH - muss eben zur Kenntnis nehmen, dass es keine mündelsicheren Anlagen mit Garantiegewinn mehr gibt, Verwahrentgelte erhoben werden und kostenlose Konten eine aussterbende Spezies sind.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH