Für den Übertragsgeber wird die Eintragung eines Wohnungsrechts bewilligt.
Inhalt des Rechts ist die Nutzung der in sich abgeschlossenen Wohnung im Anbau unter Ausschluß des jeweiligen Grundstückseigentümers sowie die alleinige Nutzung des Carports sowie der Gartenfläche rechts vom Anbau.
Ein Lageplan liegt bisher nicht vor.
Kann ich wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes die Vorlage eines Lageplanes verlangen, in der die Gartenfläche eingezeichnet ist oder ist die Bezeichnung "Gartenfläche rechts vom Anbau" ausreichend?
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