Abtretungsnachweis Grundschuld

  • Ich habe ein Problem mit einer Grundschuldlöschung und würde mich über Ihre Meinungen freuen.

    A hat in den 70er Jahren eine Eigentümergrundschuld mit Brief bestellt. Am gleichen Tage hat A die Grundschuld an B (ihren späteren Ehemann) in notariell beglaubigter Form abgetreten. Die Abtretung ist nicht im Grundbuch eingetragen worden.

    Etwa 1/2 Jahr nach der Grundschuldbestellung hat A eine weitere Grundschuld bestellt. In der Grundschuldbestellungsurkunde hat B der neu bestellten Grundschuld den Vorrang eingeräumt und dabei Bezug genommen auf die Abtretungserklärung an ihn. Diese Vorrangeinräumung ist auch im Grundbuch eingetragen worden.
    Aus der vorliegenden Kopie dieser späteren Grundschuldbestellungsurkunde (die Kopie ist mir auf frühere Anforderung vom Grundbuchamt übersandt worden) ist ersichtlich, dass die Daten der Abtretungserklärung vom Grundbuchamt abgehakt worden sind. Am Seitenrand dieser Stelle findet sich der handschriftliche Vermerk "lag vor".

    B ist zwischenzeitlich verstorben und von C und D beerbt worden. C und D haben als Erben von B nun Löschungsbewilligung erteilt. Hinsichtlich des Grundschuldbriefes liegt die rechtskräftige Kraftloserklärung vor.

    A hat in einem Übertragungsvertrag erklärt, dass sie seinerzeit die Grundschuld an B abgetreten habe.

    Das Grundbuchamt verlangt nun zur Löschung der Grundschuld die Vorlage der Abtretungserklärung - die nicht auffindbar ist - mit der Begründung, dass ein Verweis auf den damaligen Vermerk "lag vor" nicht ausreichend sei.

    Ist die Auffassung des Grundbuchamtes korrekt?

  • Der Nachweis muß heute geführt werden. Daß er vor Urzeiten mal geführt worden sein soll, ändert daran nichts und beweist für den heutigen Rechtszustand so gut wie nichts.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Generell wie FED

    Wer hat denn die Kraftloserklärung des Briefs beantragt?
    Das müsste doch grds. auch der Berechtigte sein, resp. müsste dieser am Verfahren beteiligt worden sein.
    Vielleicht findet man dort die Abtretung?

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