Guten Morgen, ich habe da eine dringende Frage und hoffe, dass mir weitergeholfen werden kann.
Es besteht ein Urteil zugunsten einer GbR. Aufgrund des Urtels soll eine Zwangshypothek eingetragen werden. Dies ist jedoch nur möglich, sofern auch aus dem Titel ersichtlich ist, dass X und Y die einzigen Gesellschafter sind (OLG München Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 418/11)
Zurzeit steht nur in der Klausel: "..wird der Klägerin zur Zwangsvollstreckung erteilt".
Wie kann man am besten die Klausel entsprechend ergänzen ? Neue Klausel? analoge Anwendung des 727 ZPO?
Ich hoffe, einer kann mir weiterhelfen!
Liebe Grüße