Hallo,
ich bin relativ neu in der Hinterlegungsabteilung und habe nun folgendes auf dem Tisch:
Der Ersteher beantragt die Hinterlegung des noch ausstehenden Meistgebots (Bietersicherheit wurde als Teilzahlung auf das Meistgebot hinterlegt) obwohl der Verteilungstermin schon vor 3 Wochen stattgefunden hat.
Die hinterlegte Bietersicherheit wurde aufgrund des Auszahlungsersuchens durch das ZV-Gericht mittlerweile ausbezahlt, die Hinterlegung ist erledigt.
Was mache ich denn jetzt mit dem Antrag? Weise ich den Antrag zurück, da der Hinterlegungsgrund fehlt? Oder muss der Ersteher den Antrag abändern (Zahlung auf die ins Grundbuch einzutragende Zwangssicherungshypothek aufgrund Forderungsübertragung)? Oder bitte ich den Antragsteller um Antragsrücknahme?
Kennt jemand hier diesen Fall und kann mir sagen, wie ich die Sache richtigerweise lösen kann?
Vielen Dank schon mal!