Hallo, ich bin etwas ratlos und unsicher hinsichtlich der Übertragung eines Nießbrauchs in ein WEG-Blatt:
Nießbrauch wurde seinerzeit an 1/2 Anteil bewilligt und eingetragen (steht allgemein in Spalte 3 über dem Recht). Belastet ist offensichtlich das ganze Grundstück. Nun soll das Recht in ein WEG übertragen werden unter Mithaftentlassung im Übrigen. Schreibe ich dann auch dazu 'lastend auf 1/2 Anteil'? Alleineigentümer teilt gemäß § 8 WEG.
Grund war ja seinezeit vermutlich, dass Nießbrauch nur an einer realen Teilfläche bestehen sollte. Aus Ursprungsbewilligung geht hervor, dass Nießbrauch nur an 1 der Häuser bestehen sollte, darin ist jetzt auch die Wohnung, die künftig belastet sein soll.
Hab ich einen Denkfehler oder bedarf es zumindest einer Klarstellung durch die Beteiligten?