Ich bräuchte Hilfe für die Eintragung folgender Grunddienstbarkeiten:
Bewilligt wurde die Eintragung von je einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Grundstücke A, B, C und D "und gegenüber dem jeweiligen Berechtigten des Erbbaurechts an Grundstück D".
Ich wollte die Grunddienstbarkeiten einzeln im Gleichrang eintragen, frage mich allerdings nun, ob ich die DBK zugunsten von D und dem Erbbauberechtigten in einer Eintragung zusammenfassen kann und sollte oder auch dies getrennt handhabe.
Mein Entwurf lautet: "Grunddienstbarkeit (Unterlassungsverpflichtung) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks von (D), eingetragen in ... sowie für den Berechtigten des Erbbaurechts hieran, eingetragen im Grundbuch von ..."
Kann man das so formulieren? Mir gefällt es irgendwie nicht, habe allerdings keine bessere Idee...
Hat jemand einen besseren Vorschlag?