Die SuFu hat mir nicht weitergeholfen und ich seh nicht mehr durch:
Mir liegt ein Antrag des Eigentümers auf Löschung eines Vorkaufsrechts nach § 20a VermG vor. Zum „Nachweis“ nur eine Sterbeurkunde des Vorkaufsberechtigten, aus der noch hervorgeht, dass er unverheiratet war.
Kommentierung und Gesetze sind sich scheints einig, dass zwar das VorkR wegen § 20 Abs. 7 VermG nicht vererblich oder übertragbar ist, aber ein formgerechter Unrichtigkeitsnachweis über das Erlöschen nicht geführt werden kann (z.B. Stöber Rn. 4197 oder BWNotZ 1/07). Somit dürfte die Sterbeurkunde zur Löschung eher nicht reichen. Bliebe ja nur eine Berichtigungsbewilligung - aber von wem und wie? Kann mir einer auf die Sprünge helfen?