Pfändung mehrerer Eigentümergrundschulden

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag des Finanzamts liegen auf Pfändung einer Eigentümergrundschuld.

    Im Antrag heißt es:
    "In Abteilung III unter laufender Nummer 1-7 ist eine Grundschuld ohne Brief in Höhe von 200.000 Euro, 51.000 Euro, 76.000 Euro, 127.000 Euro, 51.000 Euro, 76.000 Euro, 2.556.000 Euro für die XY-Bank eingetragen.
    Diese Grundschuld ist in voller Höhe Eigentümergrundschuld geworden.
    Ich habe dieses Grundpfandrecht sowie die damit zusammenhängenden Nebenrechte in Höhe von 793.000 Euro im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens mit Vorrang vor dem Rest gepfändet."


    Ich habe mehrere Punkte zu beanstanden, u.a. ist mir die Entstehung der Eigentümergrundschuld(en) nicht nachgewiesen.

    Daher möchte ich vor meiner Zwischenverfügung noch abklären, ob dieser Antrag denn überhaupt so schlüssig ist.

    Müsste ich nicht wissen, welche Eigentümergrundschuld nun genau in welcher Höhe gepfändet ist? Da der Nennbetrag der Grundschulden den Betrag der Pfändung deutlich übersteigt, weiß ich doch gar nicht, wie sich die Pfändung aufteilt? :gruebel:
    Wie würde denn da der Pfändungsvermerk im Grundbuch aussehen?


    Danke vorab schon mal für die Hilfe.

  • ....Ich habe dieses Grundpfandrecht sowie die damit zusammenhängenden Nebenrechte in Höhe von 793.000 Euro im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens mit Vorrang vor dem Rest gepfändet."...

    Sind denn die Buchgrundschulden Abt. III Nrn. 1 bis 7 zu einem Einheitsrecht zusammengefasst worden ? (s. dazu Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Auflage 2020, RN 2695 mwN in Fußnote 5610).

    Ansonsten handelt es sich bei den Buchgrundschulden Abt. III Nrn. 1 bis 7 ja nicht um „eine“ Grundschuld (Zitat: „Diese Grundschuld ist in voller Höhe Eigentümergrundschuld geworden“), sondern um mehrere Einzelrechte. Und wenn bei mehreren Einzelrechten etwas „mit Vorrang vor dem Rest gepfändet“ wird, dann muss mE ersichtlich sein, bei welchem Recht dieser Vorrang zum Tragen kommt. Das setzt voraus, dass zu den einzelnen zu Eigentümerbuchgrundschulden gewordenen Rechten angegeben wird, in welcher Höhe die Pfändung erfolgt ist.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Nein, es handelt sich um 7 verschiedene Grundschulden. Es liegt kein Einheitsrecht vor.

    Danke für die Antwort! Dann sehe nicht nur ich dieses Problem und werde morgen mal beim Finanzamt anrufen - vielleicht kann man das ja telefonisch (er)klären.

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