Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag des Finanzamts liegen auf Pfändung einer Eigentümergrundschuld.
Im Antrag heißt es:
"In Abteilung III unter laufender Nummer 1-7 ist eine Grundschuld ohne Brief in Höhe von 200.000 Euro, 51.000 Euro, 76.000 Euro, 127.000 Euro, 51.000 Euro, 76.000 Euro, 2.556.000 Euro für die XY-Bank eingetragen.
Diese Grundschuld ist in voller Höhe Eigentümergrundschuld geworden.
Ich habe dieses Grundpfandrecht sowie die damit zusammenhängenden Nebenrechte in Höhe von 793.000 Euro im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens mit Vorrang vor dem Rest gepfändet."
Ich habe mehrere Punkte zu beanstanden, u.a. ist mir die Entstehung der Eigentümergrundschuld(en) nicht nachgewiesen.
Daher möchte ich vor meiner Zwischenverfügung noch abklären, ob dieser Antrag denn überhaupt so schlüssig ist.
Müsste ich nicht wissen, welche Eigentümergrundschuld nun genau in welcher Höhe gepfändet ist? Da der Nennbetrag der Grundschulden den Betrag der Pfändung deutlich übersteigt, weiß ich doch gar nicht, wie sich die Pfändung aufteilt?
Wie würde denn da der Pfändungsvermerk im Grundbuch aussehen?
Danke vorab schon mal für die Hilfe.