1997 wurde im Grundbuch eine GS eingetragen. 2002 wurde ein Sanierungsvemerk eingetragen. Nun soll die Grundschuld abgetreten werden. Die Abtretung einer genehmigten GS bedarf ja keine Sanigenehmigung. Heißt dies im Umkehrschluss für meinen Fall, dass da die GS vor dem Sanivermerk eingetragen wurde und die Abtretung jetzt erfolgt, dass ich für die Abtretung eine Sanigenehmigung benötige?
Abtretung GS und Sanierungsvermerk
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Wonach bedarf die Abtretung überhaupt einer Genehmigung? § 144 BauGB schweigt dazu.
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Hilft dir das?
Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.06.2015, 12 Wx 8/15;
DNotI-Report 21/1996, S. 191 -
oder hier
VGH Mannheim, Urteil vom 16.11.2016, 3 S 174/15
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Danke
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