Ich teile die Auffassung, dass bloße EMAs nie ausreichen. Nachfragen beim Arbeitgeber (soweit bekannt), bei Nachbarn/Hausmeister der letzten Anschrift, Familienmitgliedern (soweit bekannt) Geschäftspartnern (soweit bekannt - hatte mal einen angeblich unbekannten Ex-RA, natürlich wussten seine ehemaligen Kanzleikollegen, wie seine Privatanschrift war), dem letzten Vermieter etc. sind Standard. Wer das nicht bringt, bekommt auch keine öffentliche Zustellung...........Mit freundlichen Grüßen AndreasH
hier beruft sich die antragstellende Partei auf den Datenschutz. Die Nachbar*innen bezögen sich auf die Datenschutzgrundverordnung.
Und auch das Nennen der Nachbar*innen dürfe nicht erfolgen, da dies die Nachbar*innen ausdrücklich erklärt hätten.
Gut, das glaube ich nicht, muss aber trotzdem damit umgehen.
Habt ihr Ideen?