Es tut mir leid, ich steige nicht mehr durch und bitte um Hilfe:
Es tritt auf A als Geschäftsführerin der A Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), noch nicht im Register eingetragen. Die A Verwaltungs UG als alleinvertretungsberechtigte Komplementärin der A Büro UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, ebenfalls noch nicht im Register eingetragen.
A bringt laut Urkunde ein Grundstück in die UG & Co. KG ein. In der notariellen Urkunde wird dem Notar Vollmacht gegeben, die Eintragung der jeweiligen Gesellschaften durch Eigenurkunde zu bestätigen.
Ich soll jetzt die Eigentumsumschreibung auf die UG & Co. KG vollziehen. Mir werden neben der Urkunde lediglich Eigenurkunden des Notars eingereicht in denen dieser bescheinigt, dass
a) die A Verwaltungs UG vor Eintragung die Firma in AB Verwaltungs UG geändert hat
b) dass die UG und die UG & Co. KG nunmehr im Register eingetragen sind und die im Einbringungsvertrag angegebenen Vertretungsbefugnisse zutreffen sind
Und nun steh ich da und überlege ob und ggf. welche Nachweise ich brauche um sicherzustellen, dass Identität zwischen der UG bzw. UG & Co. KG laut Urkunde und laut Register bestehen.
Wenn ich Schöner/Stöber, 16. Auflage, Rn. 981d richtig verstehe reicht es hinsichtlich der KG, wenn alle Gesellschafter mitwirken. Diese Voraussetzung läge dann vor.
Kann es so einfach sein? Und was ist mit der UG? Die "Vor-UG" hat vorliegend ja nicht erworben (wie das ginge, weiß ich ;)), sondern "lediglich" den Erwerber vertreten...