Hallo liebe Kollegen,
ich habe hier eine Familiensache, wo ein beantragt ist einen europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung zu erlassen. Es geht um eine Unterhaltsforderung.
Der Richter hat nun an ein spanisches Gericht die Anfrage gestellt. Das Gericht soll Auskunft darüber erteilen, ob der Schuldner in Spanien über Konten verfügt.
Muss ich hierzu noch ein Formblatt verwenden oder reicht es, wenn ich das Anschreiben übersetzt übersende?
Der Schuldner/Antragsgegner hat zeitweise in Spanien gelebt. Derzeit lebt er aber wieder in Deutschland.