VU ist Jugendlicher und hat den Wertersatz vollständig bezahlt.
1. Da es keine geschädigte Person gibt, fällt der WE dem Staat an, richtig?
2. Ist ein richterlicher Beschluss § 459 k Abs.2 StPO erforderlich?
3. Bucht LOK (BW) selbstständig um, wenn sie den Beschluss zugestellt bekommt?
4.Falls kein richt. Beschluss erforderlich sein sollte, mache ich dann eine Feststellung und höre den VU an?
Danke