Hallo, ich habe demnächst einen Verteilungstermin und stehe wegen des Titelvermerks gerade etwas auf dem Schlauch
Die Zwangsversteigerung wird betrieben aufgrund eines Versäumnisurteils, in welchem die Schuldner verurteilt wurden, "die Vollstreckung in den Grundbesitz wegen eines Teilbetrags von ...€ nebst 5% Zinsen seit 2019" (erstrangige Grundschuld) zu dulden.
Im Verfahren selbst wurde durch den betreibenden Gläubiger das komplette erstrangige Recht mit Gesamtbetrag und 15% Zinsen seit 2017 angemeldet. Nun ist im Ergebnis ein Betrag rausgekommen, der nur die ältesten angemeldeten Zinsen abdeckt.
Ist auf dem Duldungstitel jetzt trotzdem der komplette Zuteilungsbetrag anzugeben? Der Titel weist ja nur "neuere" Zinsen aus und dann auch einen geringeren Zinssatz...
Titelvermerk Duldungstitel
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Ohne das so bisher gehabt zu haben, nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 2 ZVG würde ich nur vermerken, soweit Du wirklich auf den Titel zugeteilt hast, also nicht auch die Zuteilung auf die Grundschuld im übrigen.
Nach Deiner Schilderung wird scheinbar gar nichts auf den Titel zugeteilt, folglich kein Titelvermerk. -
Das muss ich dann wohl nochmal gesondert berechnen, ob und inwieweit der auf die Zinsen zuzuteilende Teilbetrag auf die im Titel ausgewiesenen Beträge entfallen könnte.
Dann mache ich es so, wie ich auch den Stöber (21. Aufl. § 127 Rd.-Nr. 3.3) verstanden hatte, dass ich den Titelvermerk darauf beschränke, inwieweit auf den dort ausgewiesenen Anspruch tatsächlich eine Zuteilung erfolgt. Hoffentlich führt das nicht zu Verwirrungen... Vielleicht findet sich auch im Teilungsplan noch ein Plätzchen für einen klarstellenden Vermerk.
Danke!
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