Hallo,
zwischen vorläufiger und endgültiger Betreuung liegt ein Zeitraum von 1 Woche... der Betreuungsverein macht geltend, in dieser Zeit auch tätig gewesen zu sein... kann ich diese Zeit vergüten ?
Hallo,
zwischen vorläufiger und endgültiger Betreuung liegt ein Zeitraum von 1 Woche... der Betreuungsverein macht geltend, in dieser Zeit auch tätig gewesen zu sein... kann ich diese Zeit vergüten ?
Nein. BGH vom 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Nein.
Ebenso
Zustimmung. Wobei ich (entgegen der Rechtsprechung) in diesem Falle davon ausgehe, dass konsequenterweise für die nachfolgende Betreuung dann erneut das 1. Quartal beginnen muss. Bin zwar fies, aber manchmal auch gegen die Staatskasse.
Zustimmung. Wobei ich (entgegen der Rechtsprechung) in diesem Falle davon ausgehe, dass konsequenterweise für die nachfolgende Betreuung dann erneut das 1. Quartal beginnen muss. Bin zwar fies, aber manchmal auch gegen die Staatskasse.
Wieso entgegen der Rechtsprechung?
[FONT="]Beschluss des BGH vom 06.05.2020, XII ZB 534/19 (juris) [/FONT]
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