Vergütung der Vakanzzeit zwischen vorläufiger und endgültiger Bestellung

  • Hallo,

    zwischen vorläufiger und endgültiger Betreuung liegt ein Zeitraum von 1 Woche... der Betreuungsverein macht geltend, in dieser Zeit auch tätig gewesen zu sein... kann ich diese Zeit vergüten ?

  • Nein. BGH vom 02.03.2016 - XII ZB 196/13

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

    Einmal editiert, zuletzt von felgentreu (7. Oktober 2021 um 14:16) aus folgendem Grund: BGH-Urteil ergänzt

  • Zustimmung. Wobei ich (entgegen der Rechtsprechung) in diesem Falle davon ausgehe, dass konsequenterweise für die nachfolgende Betreuung dann erneut das 1. Quartal beginnen muss. Bin zwar fies, aber manchmal auch gegen die Staatskasse. :teufel:

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Zustimmung. Wobei ich (entgegen der Rechtsprechung) in diesem Falle davon ausgehe, dass konsequenterweise für die nachfolgende Betreuung dann erneut das 1. Quartal beginnen muss. Bin zwar fies, aber manchmal auch gegen die Staatskasse. :teufel:


    Wieso entgegen der Rechtsprechung?
    [FONT=&quot]Beschluss des BGH vom 06.05.2020, XII ZB 534/19 (juris) [/FONT]

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