Ich bins wieder und heute mit einer Frage zum Adhäsionsverfahren und Kosten:
Urteil I. Instanz: Angeklagter verurteilt, KGE: Angeklagter trägt Kosten/Auslagen des Verfahrens sowie Auslagen des Adhäsionsklägers/Nebenklägers
Im Hauptverhandlungstermin wurde ein Vergleich über die Adhäsionsanträge geschlossen. (Schmerzensgeld in Raten zu Zahlen, Kosten d. Adhäsionsverfahren: 2/3 Angeklagter, 1/3 Adhäsionskläger).
Jetzt kommt der KFA für die Auslagen des Adhäsionsklägers. Die beantragten Gebühren sind meiner Einschätzung nach nicht zu bemängel (unter Berücksichtigung der Quotelung im Vergleich), mir liegt jedoch folgendes im Magen:
Es wird beantragt die Kosten des Vollstreckungsversuches aus dem Vergleich (Gerichtsvollzieherkosten+Kosten des PfüB) in den KFB mit aufzunehmen. Telefonische Rücksprache mit dem Anwalt führte zur Auskunft: Ich hab hier ein Skript zum Adhäsionsverfahren aus Berlin, da steht drin das sollte so gehen. Meine Kollegen hier in der Abteilung sehen sowas auch zum ersten Mal.
Darum jetzt die Frage an euch: Geht das? Link zum Skript habe ich, weiß aktuell nur nicht ob ich ihn hier posten darf. Wenn man die gängigen Suchmaschinen nach den Stichworten "Adhäsionsverfahren skript berlin" befragt findet man den link unter berlin.de.
Schonmal vielen Dank für die Hilfe/Rettung