Im Zuge eines Tauschvertrags verpflichtet sich
1. Erwerber A für den Fall, dass das Tauschobjekt bis zu einem Stichtag mit einer WEA bebaut wird und das Tauschobjekt für die Übernahme von Abstandsflächen für WEAs erforderlich wird, einen – nicht bezifferten – Ausgleichsbetrag an B zu zahlen. Zur Absicherung dieser Verpflichtung wird eine bpD für Tauschpartner B bestellt.
2. Im Anschluss wird eine Gdbk für Abstandsflächen an einem Grundstück bestellt, das nicht einmal Gegenstand des Tauschvertrags ist, sondern einem Dritten gehört.
3. Erwerber B (Tauschpartner von A) verpflichtet sich im Gegenzug zu ebensolchen – nicht bezifferten - Ausgleichszahlungen für den Fall der Bebauung und Inanspruchnahme des Tauschobjekts und es wird zur Absicherung eine bpD für Erwerber A bestellt.
Die Tauschpartner haben sich jeweils mit Gestattungsverträgen für Errichtung und Betrieb von WEAs verpflichtet und diese Verpflichtung soll wohl jetzt übernommen wird.
Kann eine „reine Zahlungsverpflichtung für den Fall, dass..“ -zumal ohne Bezifferung- durch eine bpD abgesichert werden? Hatte jemand schon mal so eine Konstruktion?