GbR- Berichtigung oder Auflassung?

  • Hallo,

    ich hab einen Antrag auf Grundbuchberichtigung bei einer GbR in mehreren Grundbüchern vorliegen. Es handelt sich dabei um einen Gesellschafterwechsel. In einem der Grundbücher sind die beiden Gesellschafter der GbR jedoch nicht als GbR sondern zu je 1/2 Anteil eingetragen. In der Urkunde wird nichts dazu gesagt, sondern immer davon ausgegangen, dass alle Grundstücke im Eigentum der GbR sind. Nun meine Frage zwecks Zwischenverfügung.. Reicht eine Berichtigung der Gesellschafter aus, worin sie erklären, dass dieses Grundstück auch Gesellschaftsvermögen der GbR sein soll (dann würde ich die GbR dort einfach so eintragen) oder brauch ich eine separate Auflassungserklärung beider Gesellschafter?

  • Die GbR ist rechtsfähig. Sie kann also nicht Eigentümerin sein, wenn sie nicht als Eigentümerin im Grundbuch steht, weil sie dieses Eigentum nur im Wege einer Auflassung erlangen könnte. Eigentümer sind also die beiden eingetragenen Personen als natürliche Personen ohne irgendwelchen Bezug zur GbR.

    Der Berichtigungsantrag bezüglich des besagten Grundbesitzes ist zur Vermeidung einer Zurückweisung einfach zurückzunehmen.

    Eine noch zu erklärende Auflassung könntest Du mit einer Zwischenverfügung ohnehin nicht verlangen. Außerdem wurde die Auflassung zum rechtsgeschäftlichen Eigentumsübergang auf die GbR und nicht zur beantragten Grundbuchberichtigung führen. Diese Möglichkeit scheidet also von vorneherein aus.

    Ob die Eigentümer den aktuellen Vorgang zum Anlass nehmen, den besagten Grundbesitz nunmehr an die GbR (bestehend aus den aktuellen Gesellschaftern) aufzulassen, ist wieder eine andere Frage.

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