Hallo,
ich hab einen Antrag auf Grundbuchberichtigung bei einer GbR in mehreren Grundbüchern vorliegen. Es handelt sich dabei um einen Gesellschafterwechsel. In einem der Grundbücher sind die beiden Gesellschafter der GbR jedoch nicht als GbR sondern zu je 1/2 Anteil eingetragen. In der Urkunde wird nichts dazu gesagt, sondern immer davon ausgegangen, dass alle Grundstücke im Eigentum der GbR sind. Nun meine Frage zwecks Zwischenverfügung.. Reicht eine Berichtigung der Gesellschafter aus, worin sie erklären, dass dieses Grundstück auch Gesellschaftsvermögen der GbR sein soll (dann würde ich die GbR dort einfach so eintragen) oder brauch ich eine separate Auflassungserklärung beider Gesellschafter?