Hallo,
kann eurer Auffassung nach Beratungshilfe für die Beantragung von Überbrückungshilfe III Plus bewilligt werden? Zwar werden wohl die Anwaltsgebühren für die Antragstellung im Rahmen der Überbrückungshilfe übernommen aber eben auch nur teilweise, sodass eine Bewilligung von Beratungshilfe durchaus in Betracht kommen dürfte oder?
BG
DD