Hallo zusammen,
ich hätte mal wieder eine Frage.
Sachverhalt: In einem Verfahren ist seit 2018 das Konto gepfändet. Anfang des Jahres hat der Schuldner eine Nachzahlung des Jobcenters erhalten. Der Schuldner hat die Freigabe der Nachzahlung beantragt. Der Antrag wurde dem Gl.-Vertreter zur Stellungnahme übersandt.
Der Gl-Vertr. hat die teilweise Ablehnung beantragt.
Der Schuldner hat sich anwaltlich vertreten lassen und weiterhin die Freigabe beantragt.
Es wurde dann so entschieden (von meiner Vorgängerin) dass der Schuldner die vollständig beantragte Freigabe bekommen hat.
Jetzt meine Frage: Der Schuldner-Vertreter hat jetzt beantragt, dem Gläubiger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, weil die Vollstreckungsmaßnahme offensichtlich rechtswidrig war.
Der Gläubiger-Vertreter beantragt die Zurückweisung.
Also ich würde die Zurückweisung beschließen, für mich war die Vollstreckungsmaßnahme nicht rechtswidrig. Und für mich sprichts auch nichts für eine Billigkeit nach § 788 ZPO dem Gläubiger die Kosten aufzuerlegen. Aber wie genau mache ich das? Im Programm finde ich irgendwie nichts passendes. Hat vielleicht jemand ein Muster für sowas?
Oder wäre genau das falsch?
Schon vorab vielen Dank