Hallo zusammen,
ich habe hier folgenden ererbten Fall:
Im Grundbuch ist als Gläubiger einer brieflosen Hypothek die X- KG eingetragen. Das Recht wurde schon in den 70ern eingetragen. Seit vielen Jahren existiert die KG nicht mehr. Im Handelsregister findet sich folgender Vermerk:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen“ Das Registerblatt ist geschlossen. Weitere Vermerke über eine Liquidation der Gesellschaft sind nicht vorhanden.
"Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen."
Unterlagen, zu der damaligen Eintragung/oder zur Gesellschaft hat niemand mehr auch nicht das Registergericht.
Der damalige phG Herr A ist mittlerweile verstorben. Einer seiner Erben ist mittlerweile auch verstorben. Dessen Erben sind noch minderjährig.
Kommannditistin war Frau B, welche auch noch wohl auf ist und Miterbin des Herrn A ist.
Nun soll dieses Recht gelöscht werden und es ist fraglich, wer die Bewilligung abzugeben hat und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Mittlerweile liegt mir eine Löschungsbewilligung durch die ehemalige Kommanditistin handelnd als Miterbin des phG Herr A und eine Löschungsbewilligung der sorgeberechtigten Eltern der minderjährigen Erben (gemäß den Erläuterungen in der Bewilligung "in Vollmacht") für ihre Kinder vor.
Alle wollen das Recht nun so schnell und einfach wie möglich aus dem Grundbuch raushaben.
Meine Frage ist jetzt, wer vertritt den die Gesellschaft jetzt, wenn ich keinen Gesellschaftsvertrag mehr einsehen kann?
Wie bekomme ich die Kuh vom Eis?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße