Hallo
In verschiedenen Grundbuchblättern einer unserer Gemarkungen sind Dienstbarkeiten für den jeweiligen Erbbauberechtigten des Flurstück X eingetragen.
Das Erbbaurecht bzgl des Flurstück X dass es die ganze Zeit gab, soll jetzt gelöscht werden , aber man hat unmittelbar danach ein neues Erbbaurecht vereinbart.
Was wird dann mit den Grunddienstbarkeiten?
Muss ich etwas beachten
Viele Grüße
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!