Ich habe folgenden Fall:
Gl. betreibt aus dem Recht III/6.
Die im GB unter lfd. Nr. III/1 bis 4 eingetragenen Rechte sind gelöscht.
III/5 bleibt bestehen.
Das Verkehrswertgutachten ist erstellt worden und ich habe die Beteiligten zum Wert
angehört.
Gl. III/5 (Bank) teilt mit, dass für die eingetragene GS schon vor Jahren eine Löschungsbewilligung
erteilt wurde. Die GS ist somit zur Eigentümergrundschuld geworden und ich soll diese Gläubigerin aus dem Beteiligtenverzeichnis streichen.
Durch die Löschungsbewilligung entsteht doch keine Eigentümergrundschuld, diese entsteht doch nur durch eine Verzichtserklärung und die Gl. III/5 bleibt doch weiter Beteiligte des Verfahrens.
Da bin ich doch nicht auf dem falschen Weg, oder?