Hallo zusammen,
hinterlegt wurde der Übererlös aus einem Zwangsversteigerungsverfahren für die bisherigen Eigentümer A und B. Die Beteiligten A und B haben sich über die Auseinandersetzung nicht geeinigt, daher die Hinterlegung
Nun teilt A mit, dass B untergetaucht ist. Die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen zur Herausgabe ist so nicht möglich.
Mir fällt dazu nur die Möglichkeit ein, den B auf Abgabe der Willenserklärung auf Herausgabe zu verklagen und dann öffentliche Zustellung, da unbekannten Aufenthalts.
Wer hatte auch schon mal so einen Fall? Andere Lösungsvorschläge?